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Informationen zum Dokument  BGE 137 II 284  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Entgegen der Kritik des Beschwerdeführers sind schliessl ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Liegen hinreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vor, d ...
4.2.2 Das Instrument des Untersuchungsbeauftragten ist heute in A ...
4.2.3 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts unter dem OG (BS ...
4.2.4 Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung urspr ...
4.2.5 Der Untersuchungsbericht zur "Baumann"-Gruppe hatte ergeben ...
4.2.6 Die EBK hielt sich beim Entscheid, die Untersuchungsverfahr ...
4.2.7 Der Untersuchungsbeauftragte 1 hat nicht gegen den Beschwer ...
4.2.8 Entscheidend sind immer die Umstände und Verdachtsmome ...
Erwägung 5
5.1 Die FINMA macht geltend, das Bundesverwaltungsgericht sei zu  ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Ausländische Kollektivanlagen unterstehen den Bestimmu ...
5.2.2 Der Bundesrat hat diese Regelung in Art. 3 der Verordnung v ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Diese Auslegung erweist sich als zu streng und ist - wie di ...
5.3.2 Nichts anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der FINM ...
5.3.3 Im vorliegenden Fall haben sich 14 Personen mit einem Bankd ...
5.4 Unbegründet ist auch die Kritik der FINMA, das Bundesver ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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