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Informationen zum Dokument  BGE 138 II 346 - Google Street View  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Der vorliegenden Streitsache liegt eine Empfehlung des ED&Oum ...
Erwägung 3
3. Die Vorinstanz bejahte im angefochtenen Entscheid A-7040/2009  ...
3.1 Google Inc. lässt mit Hilfe der Google Switzerland GmbH  ...
3.2 Das Datenschutzrecht bezweckt den Schutz der Persönlichk ...
3.3 Die in Street View verwendeten Bilder werden in der Schweiz a ...
Erwägung 6
6. Die Beschwerdeführerinnen halten den angefochtenen Entsch ...
6.1 Personendaten (bzw. "Daten" im Sinne des Datenschutzgesetzes) ...
6.2 Die Vorinstanz hat aufgrund der genannten Kriterien die Besti ...
6.3 Diese Ausführungen der Vorinstanz sind zutreffend. Die A ...
6.4 Dass es sich bei den dokumentierten Beispielen erkennbarer Pe ...
6.5 Die Rohbilder von Personen sowie Abbildungen, bei denen nach  ...
Erwägung 7
7. Die Beschwerdeführerinnen bringen vor, sie hielten sich a ...
7.1 Art. 4 DSG regelt die bei jeder Bearbeitung von Personendaten ...
7.2 Im Hinblick auf die Berücksichtigung von Rechtfertigungs ...
Erwägung 8
8. Das Datenschutzrecht ergänzt und konkretisiert den bereit ...
8.1 Die Beschwerdeführerinnen vertreten die Auffassung, die  ...
8.2 Das Recht am eigenen Bild ist das Selbstbestimmungsrecht, das ...
8.3 Die Vorinstanz hält im angefochtenen Entscheid zu Recht  ...
Erwägung 9
9. Die Vorinstanz hat die Datenbearbeitung durch die Beschwerdef& ...
9.1 Nach Art. 4 Abs. 3 DSG dürfen Personendaten nur für ...
9.2 Weiter ist nach Art. 4 Abs. 2 DSG das Verhältnismäs ...
9.3 Die Vorinstanz beurteilte die Einhaltung des Verhältnism ...
Erwägung 10
10.1 Wie bereits in E. 8 hiervor dargelegt, ergänzt und konk ...
10.2 Mit den gutgeheissenen Klagebegehren soll eine Verletzung de ...
10.3 Im Rahmen der Interessenabwägung sind die konkreten Int ...
10.4 Die Beschwerdeführerinnen stützten sich vor der Vo ...
10.5 Die Beschwerdeführerinnen halten die vorinstanzliche In ...
10.6.1 Den Beschwerdeführerinnen ist darin zuzustimmen, dass ...
10.6.2 Den Persönlichkeitsverletzungen und weiteren negative ...
10.6.3 Grundsätzlich stellt jede unterbliebene Anonymisierun ...
10.6.4 Die Benutzung der beschriebenen nachträglichen Widers ...
10.6.5 Im Hinblick auf die wegen mangelhafter Anonymisierung verb ...
10.6.6 Bei einer gesamthaften Abwägung der verschiedenen Int ...
10.7 Unter Beachtung der genannten Gesichtspunkte erscheint es ni ...
Erwägung 11
11. Schliesslich ergibt sich in Bezug auf die Rechtsbegehren 5 un ...
Erwägung 12
12. Die Beschwerdeführerinnen erheben zahlreiche weitere R&u ...
Erwägung 13
13. Nach Art. 107 Abs. 1 BGG darf das Bundesgericht nicht üb ...
Erwägung 14
14. Zusammenfassend ergibt sich in Bezug auf Ziff. 1 der Rechtsbe ...
14.1 Die Beschwerdeführerinnen sind verpflichtet, mit allen  ...
14.2 Im Bereich von sensiblen Einrichtungen, insbesondere vor Fra ...
14.3 Die Beschwerdeführerinnen stellen sicher, dass bei der  ...
14.4 Die Beschwerdeführerinnen nehmen auf Anzeige von Betrof ...
Erwägung 15
15. Die Beschwerde ist somit im Sinne der Erwägungen teilwei ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: A. Tschentscher
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