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Informationen zum Dokument  BGE 139 II 328  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Die Vorinstanz hat die Beschwerdebefugnis anhand von Art. 48  ...
2.2 Die Beschwerdeführerinnen rügen eine bundesrechtswi ...
2.3 Die Beschwerdegegnerinnen wenden ein, es gehe vorliegend alle ...
Erwägung 3
3.1 Auf die kartellverwaltungsrechtlichen Verfahren sind die Best ...
3.2 Gemäss Art. 48 Abs. 1 VwVG ist zur Beschwerde berechtigt ...
3.3 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichts (Urteil ...
3.4 Das Bundesgericht hatte bisher nicht zu entscheiden, ob die K ...
3.5 Diese rechtliche Ausgangslage bekräftigt das Vorliegen e ...
Erwägung 4
4.1 Bei der Umschreibung der Beschwerdebefugnis nach Art. 48 VwVG ...
4.2 Daraus folgt, dass über den Kreis der beschwerdebefugten ...
4.3 Hingegen äussert sich Art. 43 KG nach zutreffender Auffa ...
4.4 Die in Art. 43 KG angelegte Unterscheidung zwischen beteiligu ...
4.5 Aus den genannten Gründen ist einem Konkurrenten ungeach ...
4.6 Über das Vorliegen eines wirtschaftlichen Nachteils im u ...
Erwägung 5
5.1 Vorliegend hat die Vorinstanz ausgeführt, "dass trotz de ...
5.2 Die Beschwerdeführerinnen 1 und 3 haben bereits im Verfa ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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