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Informationen zum Dokument  BGE 140 II 353  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Art. 16 DBG (SR 642.11) bringt im Bereich der Besteuerung des  ...
2.1 Der Reinvermögenszugang, wie er Art. 16 Abs. 1 DBG zugru ...
2.2 Um einen Einkommenszufluss gemäss Art. 16 Abs. 1 DBG und ...
Erwägung 3
3.1 Hier haben beide kantonalen Behörden erwogen, der Beschw ...
3.2 In der Folge ist die steuerliche Beurteilung zuerst im Zusamm ...
Erwägung 4
4.1 Die Bundeshilfen nach WEG bezwecken die Förderung von Wo ...
4.1.1 Der Bund kann an Liegenschafteneigentümer Grundverbill ...
4.1.2 Die Grundverbilligungen werden demgemäss an den Vermie ...
4.1.3 Gemäss der dargestellten Systematik der WEG-Finanzieru ...
4.2 WEG-Verträge wurden vom Bundesamt für Wohnungswesen ...
4.2.1 Die Möglichkeit eines derartigen Schuldenerlasses war  ...
4.2.2 Der Erlass erfolgt, soweit die Bundeshilfeempfänger ih ...
4.3 Grundverbilligungsvorschüsse unterliegen zwar nicht im Z ...
4.4 Die Vorinstanz hat - im Gegensatz zur kantonalen Steuerverwal ...
4.4.1 Unter Verweis auf das Bundesgerichtsurteil 2C_429/2010 vom  ...
4.4.2 Der Umstand, dass der Forderungsverzicht der Eidgenossensch ...
4.5 Was die Beschwerdeführer gegen die Einstufung des Schuld ...
Erwägung 5
5.1 Mit den allgemeinen Abzügen (Art. 33 und Art. 33a DBG) w ...
5.2 Bei der WEG-Finanzierung beginnt die Verzinsung von Anfang an ...
5.3 Was die Beschwerdeführer gegen die Erfassung der erlasse ...
6. Die für die Staatssteuer massgeblichen Gesetzesvorschrift ...
Erwägung 7
7.1 Ein Verstoss gegen das Verbot der interkantonalen Doppelbeste ...
7.2 Im Urteil 2C_44/2008 vom 28. Juli 2008 hat sich das Bundesger ...
7.3 Eine Besteuerungskompetenz des Kantons Appenzell A.Rh. hinsic ...
7.3.1 Ein Finanzertrag kann hier schon deshalb nicht vorliegen, w ...
7.3.2 Ebenso wenig handelt es sich um übriges Einkommen (im  ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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