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Informationen zum Dokument  BGE 143 II 425  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. (...) ...
1.3 Gegen Entscheide auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaf ...
1.3.1 Im Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde beim Bundesgeri ...
1.3.2 Bei der Frage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne v ...
1.3.3 Demnach ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen A ...
3. Anwendbares Beschaffungsrecht ...
3.1 Soweit sie sich dazu äussern, gehen sämtliche Verfa ...
3.2 Die Verfahrensbeteiligten und die Vorinstanz gehen zutreffend ...
4. Ausschlussgrund ...
4.1 Die Vorinstanz erwog hierzu, dass ein Anbieter mit staatliche ...
4.2 Der Grundsatz der Wettbewerbsneutralität staatlichen Han ...
4.3 Aus dem Grundsatzentscheid für eine privatwirtschaftlich ...
4.4 Das Beschaffungsrecht des Bundes kennt verschiedene Bestimmun ...
4.4.1 Das historische Auslegungselement ist diesbezüglich we ...
4.4.2 In teleologischer Hinsicht von Bedeutung sind primär d ...
4.4.3 Der Wahrung der Wettbewerbsneutralität durch die Verga ...
4.5 Nach dem Dargelegten stellt ein Verstoss gegen den Grundsatz  ...
4.6 Fakultativer/obligatorischer Ausschlussgrund? ...
5. Untersuchungsgrundsatz anwendbar? ...
5.1 Das Verfahren der öffentlichen Beschaffung richtet sich  ...
5.2 Unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung und Transparen ...
5.3 Eine Abklärungspflicht kann sich indes aus der Grundrech ...
6. Ergebnis ...
6.1 Mit der Universität Zürich nahm eine Anbieterin am  ...
6.2 Nach dem Dargelegten wäre die Vergabestelle verpflichtet ...
7. Nach den vorstehenden Erwägungen ist die Beschwerde abzuw ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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