VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 143 II 553  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 6
6.1 Die Vorinstanz erachtete das Unterkriterium "Plausibilitä ...
6.2 Die Stadt Zürich rügt, dieses Vorgehen stelle eine  ...
6.3 Die Bundesverfassung gewährleistet die Gemeindeautonomie ...
6.3.1 Bei der Gemeindeautonomie handelt es sich um ein verfassung ...
6.3.2 Die Verfassung des Kantons Zürich räumt den Gemei ...
6.4 In Übereinstimmung mit Art. XIII Ziff. 4 lit. b des &Uum ...
Erwägung 7
7.1 Die Vorinstanz hat zutreffend erwogen, dass die Anbieter bei  ...
7.2 Aus dem Dargelegten folgt, dass die Bewertung eines Angebots  ...
7.3 In ihrer Stellungnahme an das Bundesgericht führt die WE ...
7.4 Die Vorinstanz hat die Zulässigkeit des Unterkriteriums  ...
7.4.1 Das Zuschlagskriterium "Honorarofferte" bewertete die Stadt ...
7.4.2 Für die Verteilung der Punkte in den erwähnten Su ...
7.4.3 Aus diesen Vorbringen, die sich in Bezug auf das Vorgehen b ...
7.5 Ohne sich grundsätzlich gegen eine Plausibilitätspr ...
7.5.1 Dieser Einwand mag bei Leistungen zutreffen, die nach Eigen ...
7.5.2 Im Rahmen komplexer Beschaffungen wie der vorliegenden, bei ...
7.6 Nach dem Dargelegten ist das Kriterium "Plausibilität",  ...
7.7 Der Grundsatz der Transparenz ist für öffentliche B ...
7.7.1 Mit dem Unterkriterium "Plausibilität" nahm die Stadt  ...
7.8 Mit der Verwendung des Unterkriteriums "Plausibilität" ( ...
7.9 Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Verwendung eines Zusch ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).