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Informationen zum Dokument  BGE 144 II 233  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Nach Art. 25a Abs. 1 VwVG (SR 172.021) kann derjenige, der ein ...
Erwägung 4
4.1 Mit Art. 25a VwVG sollen einer Behörde zugerechnete und  ...
4.2 Die "LOVE LIFE"-Kampagne ist eine behördliche Informatio ...
4.3 Die "LOVE LIFE"-Kampagne als amtliche Warnung und Empfehlung  ...
4.4 Aus den Materialien ergeben sich keine Hinweise, ob Handlunge ...
Erwägung 7
7.1 Nach Art. 25a Abs. 1 VwVG muss der Realakt "Rechte oder Pflic ...
7.2 Mit dem schutzwürdigen Interesse wird an Art. 6, Art. 25 ...
Erwägung 7.3
7.3.1 Art. 25a VwVG will Konstellationen einer rechtlichen Ü ...
7.3.2 Nach Art. 25a Abs. 1 VwVG genügt, dass Rechte und Pfli ...
Erwägung 8
8.1 Die Beschwerdeführer machen geltend, dass den Kindern un ...
Erwägung 8.2
8.2.1 Nach Art. 11 Abs. 1 BV haben Kinder und Jugendliche Anspruc ...
8.2.2 Was der "Anspruch auf einen besonderen Schutz" der Kinder u ...
8.2.3 Der Begriff der Pornographie setzt ein Zweifaches voraus. Z ...
8.2.4 Zulässig sind dagegen Werbungen für pornographisc ...
8.2.5 Angesichts dieser Ausführungen kann der sachliche Schu ...
8.3 Die "LOVE LIFE"-Kampagne bezweckt den Schutz der Allgemeinhei ...
8.4 Ist nach dem Ausgeführten äusserst zweifelhaft, das ...
8.5 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der von den Beschwerde ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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