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Informationen zum Dokument  BGE 147 II 137  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. b BGÖ gilt das Ö ...
3.2 Strittig ist vorliegend einzig, ob die Wahl und die Zusam ...
3.2.1 Das Bundesverwaltungsgericht führt im angefochtene ...
3.2.2 Dagegen macht der Beschwerdeführer sinngemäss ...
3.3 Die Vorinstanz hat im angefochtenen Urteil sowie in BV ...
3.4 Der SNF führt als externer Verwaltungsträger di ...
3.5 Vor diesem Hintergrund ist die Leitungsgruppe nicht nur v ...
3.6 Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Dokume ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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