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Informationen zum Dokument  BGE 80 III 122  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Zum Rekurse legitimiert ist zweifellos der Arrestschuldner. Ih ...
2. Wird zwar der Drittschuldner im allgemeinen durch Arrestierung ...
3. Zur Bewilligung des Arrestes ist nach Art. 272 SchKG die Beh&o ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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