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Informationen zum Dokument  BGE 91 III 69  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Die Vorinstanz nimmt keinen Anstoss daran, dass der Schuldner  ...
2. Die Gläubigerin, welche die Rechte des damals im Ausland  ...
3. Auch wenn der angenommene Erbschaftsbestand von keiner Seite i ...
4. Unter Vorbehalt der Stellungnahme des Jules Nesher (der auch p ...
5. Gemäss den Bemessungsgrundlagen der Vorinstanz ergibt sic ...
6. Somit hat das Betreibungsamt den Mitanteilhaber Jules Nesher v ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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