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Informationen zum Dokument  BGE 92 III 27  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Nach den konkursrechtlichen Grundsätzen, welche im Liquid ...
2. Dass die Forderung als solche, wie sie die Rekurrentin eingege ...
3. Als Hauptgrund der Verschiebung wird ein Umstand bezeichnet, d ...
4. Kosten sind nicht zuzusprechen (BGE 91 III 97 Erw. 5). ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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