1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
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7. Markierte Gliederung:
Regeste
Mit Schreiben vom 8. Oktober 1964 (BGE 90 III 65 ff.) haben wir die Betreibungs- und Konkursämter angewiesen, für die ihnen obliegende Meldung des Konkurses und der fruchtlosen Auspfändung von Offizieren und Unteroffizieren fortan nur noch das vom Eidgenössischen Militärdepartement aufgestellte Formular 1.70 zu verwenden.
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