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Informationen zum Dokument  BGE 101 III 43  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 237 Abs. 2 SchKG hat die erste Gläubigerversamm ...
2. In BGE 24 I 732/733 hatte das Bundesgericht die Frage zu entsc ...
3. Entgegen der Meinung des Rekurrenten ist der Wortlaut von Art. ...
4. Das Bundesgericht hat seine Auslegung von Art. 237 Abs. 2 SchK ...
5. Die Vorinstanz weist zu Recht auf die praktischen Gründe  ...
6. Der Antrag des Rekurrenten, dem Rekurs sei in dem Sinne aufsch ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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