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Informationen zum Dokument  BGE 102 III 78  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Mit dem Rekurs wird geltend gemacht, der angefochtene Entschei ...
2. Notar Z. stellt nicht in Abrede, die Veröffentlichung der ...
3. a) Aus dem Gesagten erhellt auch gleich, dass die Verwaltungsk ...
4. Entgegen der Ansicht von Notar Z. hat die Verwaltungskommissio ...
5. Durch die beiden Vergleiche - die als Rechtsgeschäfte der ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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