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  Regeste 
  Sachverhalt 
  Aus den Erwägungen: 
  1. Das SchKG kennt als ordentliche Verwertungsart die öffent ... 
  2. Wie schon die kantonalen Instanzen festgestellt haben, hä ... 
  3. a) Das Gesetz sieht für die Verwertung von Forderungen ei ... |