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Informationen zum Dokument  BGE 121 III 219 - Bezugsrechte und Generalversammlung  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
A.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Das Handelsgericht ist zum Ergebnis gelangt, die Delegation d ...
a) Nach altem Aktienrecht war bei der Ausgabe neuer Aktien jeder  ...
b) Zu den Zielen der am 1. Juli 1992 wirksam gewordenen Aktienrec ...
c) Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der genehm ...
d) Das Handelsgericht entnimmt Art. 651 Abs. 3 in Verbindung mit  ...
Erwägung 2
2.- Zwischen den Parteien ist im weitern streitig, ob die Gründe, ...
Erwägung 3
3.- Bereits im kantonalen Verfahren war zudem streitig, ob die im ...
Erwägung 4
4.- a) Gemäss Art. 650 Abs. 2 Ziff. 8 OR ist im Ermächtigungsbesc ...
b) Die vorangehenden Erwägungen führen zum Ergebnis, dass der ang ...
Erwägung 5
5.- Nach dem Gesetz kann die Generalversammlung eine bedingte Kap ...
a) Die Statuten haben unter anderem den Kreis der Wandel- oder de ...
b) Zu Recht vertritt sodann das Handelsgericht die Meinung, dass  ...
c) Daraus folgt, dass der Beschluss zur bedingten Kapitalerhöhung ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch: DFR-Server
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