1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Laut Art. 15 SchKG kann das Bundesgericht als derzeitige Oberaufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen von den kantonalen Aufsichtsbehörden jährliche Berichte verlangen.
|