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Informationen zum Dokument  BGE 128 III 153  Materielle Begründung

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Regeste
Laut Art. 15 SchKG kann das Bundesgericht als derzeitige Oberaufsichtsbehörde über das Schuldbetreibungs- und Konkurswesen von den kantonalen Aufsichtsbehörden jährliche Berichte verlangen.

Bearbeitung, zuletzt am 04.12.2024, durch:
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