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Informationen zum Dokument  BGE 130 III 97  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Das Obergericht hat zunächst eine "Berichtigung" der Part ...
2.1 Das Institut der amtlichen Liquidation nach Art. 593 ff. ZGB, ...
2.2 Der Erbschaftsliquidator hat die Aufgabe, den Nachlass zu ver ...
2.3 Der Erbschaftsliquidator hat den Nachlass aus eigenem Recht u ...
3. Mit der Frage der Parteistellung verbunden ist die Frage nach  ...
3.1 Nach einhelliger Lehre gilt die amtliche Liquidation als priv ...
3.2 Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Erbsch ...
3.3 Es ist unstreitig, dass dem Erbschaftsliquidator im Rahmen se ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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