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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 186  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Die Vorinstanz ging davon aus, bei den Ansprüchen, die s ...
1.2 Die Vorinstanz hat zu den behaupteten pflichtwidrigen Verhalt ...
2. Die Vorinstanz ging unter Verweis auf das Urteil im abgetrennt ...
Erwägung 3
3.1 Der Anlagefonds ist ein Vermögen, das auf Grund öff ...
3.2 Will der Anleger den von ihm investierten Vermögenswert  ...
3.3 Die gesetzlichen Bestimmungen unterstreichen die zentrale Bed ...
3.4 Nach den Feststellungen der Vorinstanz haben die Klägeri ...
4. Zunächst ist der Anspruch der Klägerinnen auf Erf&uu ...
4.1 Die Vorinstanz ist der Auffassung, die Klägerinnen k&oum ...
4.2 Wenngleich die Vorinstanz den Anlegerschutz zu Recht berü ...
4.3 Die gesetzliche Regelung lässt indessen für derarti ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Die Anteilscheine sind nach dem Gesetz zwingend in Wertpapi ...
4.4.2 Dem Wertpapiercharakter der Anteilscheine entsprechend, ver ...
4.4.3 Die Zirkulationsfähigkeit von Inhaber- und Orderpapier ...
4.4.3.1 Der Einredeausschluss schützt das berechtigte Vertra ...
4.4.3.2 Auch das Vertrauen in die Skriptur der Anteilscheine wird ...
4.4.3.3 In Bezug auf den korrekten Ausgabepreis liegen die Voraus ...
4.4.4 Aus den dargelegten Gründen kann dem gutgläubigen ...
4.4.5 Dass dies wirtschaftlich zu einer Bereicherung des gutgl&au ...
4.5 Anders kann es sich verhalten, soweit die Klägerinnen ih ...
4.6 Daraus folgt, dass sich die Klägerinnen einen zu tiefen  ...
5. Zu prüfen bleibt, welcher Partei für die Tatsachen,  ...
5.1 Der von den Klägerinnen geltend gemachte Erfüllungs ...
5.2 Die entsprechenden Behauptungen aufzustellen ist der Beklagte ...
5.3 Indem die Vorinstanz zur Beurteilung des Erfüllungsanspr ...
6. Was die behauptete Schädigung des Fondsvermögens anb ...
6.1 Für das heute geltende Recht wird in der Lehre die Meinu ...
6.2 Auch in Bezug auf das alte Anlagefondsgesetz bestehen diesbez ...
6.2.1 Nach der Botschaft zum alten Recht kann als Schadenersatz n ...
6.2.2 Eine Auszahlung an den Anleger stellt indessen den Zustand  ...
6.2.3 Ein Teil der Lehre nimmt zum Problem nicht ausdrücklic ...
6.3 Wie es sich damit verhält, kann indessen offen bleiben.  ...
6.3.1 Die Abgrenzung zwischen dem direkten und dem indirekten Sch ...
6.3.2 Solange der Anleger am Fonds beteiligt ist, stellt grunds&a ...
6.3.3 Zu beachten ist überdies, dass nach Art. 26 Abs. 2 aAF ...
6.3.4 In der Lehre wird sogar die Auffassung vertreten, mit dem A ...
6.4 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die wiedergegeben ...
6.5 Aus diesen Gründen scheint es gerechtfertigt, jedenfalls ...
6.6 Dieser Anspruch betrifft, analog zum Recht auf Auszahlung des ...
6.7 Wie zu verfahren ist, wenn im Zeitpunkt der Rücknahme de ...
7. Nachfolgend ist wiederum zu untersuchen, welche Umstände  ...
7.1 Die Vorinstanz ist der Auffassung, für die Schadensberec ...
7.2 Auch in Bezug auf Schäden am Fondsvermögen ist dem  ...
7.3 Dem Erwerbszeitpunkt des Anteilscheins kommt demnach keine Be ...
7.3.1 Wenn durch ein Geschäft, das einige Jahre zurückl ...
7.3.2 Diese Ungleichbehandlung lässt sich dadurch beseitigen ...
7.4 Auch soweit die Vorinstanz davon ausgeht, die Klägerinne ...
7.5 Ebenso sind diejenigen Vorteile anteilsmässig anzurechne ...
7.6 Anders verhält es sich mit Bezug auf Anteile, welche die ...
8. Damit bleibt zu prüfen, wie in Bezug auf den Schadenersat ...
8.1 Schaden ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgeri ...
8.2 Von diesem Schadensbegriff ist auch die Vorinstanz ausgegange ...
8.3 Die Vorinstanz vertritt die Auffassung, die konstant zu tiefe ...
8.4 Das oben Gesagte gilt nicht nur für die behauptete Verw& ...
9. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass den Klägerinnen ni ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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