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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 268  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Soweit das Gesetz nichts anderes vorsieht, können die Par ...
2.1 Die Vorinstanz hat die Gerichtsstandsvereinbarung in den AGB  ...
2.2 Der Kläger macht in der Antwort zunächst wie schon  ...
2.2.1 Nach Art. 39 GestG bestimmt sich die Gültigkeit einer  ...
2.2.2 Als Konsumentenverträge gelten nach Art. 22 Abs. 2 Ges ...
2.2.3 Die Anwendung des teilzwingenden Gerichtsstandes gemäs ...
2.2.4 Dem Kläger kann nicht gefolgt werden, wenn er vorbring ...
2.3 Die Gerichtsstandsklausel lautet in der hier massgebenden Fas ...
2.3.1 Die Vorinstanz ist zwar davon ausgegangen, dass "Sitz der B ...
2.3.2 Die Vereinbarung eines Gerichtsstandes gründet auf der ...
2.3.3 Für das Zustandekommen einer Prorogation ist erforderl ...
2.3.4 Aus dem Umstand, dass die AGB 2002 mit der neu formulierten ...
2.3.5 Der BGE 93 I 323 zugrundeliegende Fall ist mit dem vorliege ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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