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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 305  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die beiden kantonalen Urteile stehen vor dem Hintergrund der E ...
3. Das Appellationsgericht hat dem Beklagten vorgehalten, er habe ...
3.1 Entgegen der Darstellung des Beklagten besteht zwischen der A ...
3.2 Erbunwürdig macht das Verhindern am Errichten oder Wider ...
3.3 Erbunwürdigkeit setzt "Arglist" voraus. Der Begriff der  ...
3.4 Im Gegensatz zu den anderen Erbunwürdigkeitsgründen ...
3.5 Die Verhinderung im Sinne von Art. 540 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB mus ...
4. Nach Abweisung der Willkürbeschwerde, die der Beklagte ge ...
4.1 Der Beklagte ist ab 1991 der Anwalt der Erblasserin gewesen u ...
4.2 Über die ihm als mandatiertem Anwalt zukommende Vertraue ...
4.3 Die Erblasserin ist davon ausgegangen, die Zuwendung des Bekl ...
5. Das Appellationsgericht hat - seine Gesamtwürdigung zusam ...
6. Es bleibt zu prüfen, ob eine Erbunwürdigkeit darin b ...
6.1 Nach dem Gesagten ist ein Verhindern im Sinne des Art. 540 Ab ...
6.2 Arglist gemäss Art. 540 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB kann im Ausn& ...
6.3 Die Voraussetzung des Vorsatzes (E. 3.4 hiervor) ist erfü ...
6.4 Vor dem Hintergrund des Verhältnisses zwischen dem Bekla ...
6.5 Aus den dargelegten Gründen verletzt es kein Bundesrecht ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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