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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 677  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Anlass der Berufung bildet die Frage, ob der Richter am letzt ...
3.2 Das Obergericht hat zu Recht das Vorliegen eines internationa ...
3.3 Die Lehre stützt sich für die Auslegung des Ankn&uu ...
3.4 Zur Frage, ob die Erbschaftsklage zur Verfügung steht, g ...
3.4.1 Vorab ist festzuhalten, dass ein Erbe im Fall, dass ihm Erb ...
3.4.2 Zur Erbschaftsklage ist nach Art. 598 Abs. 1 ZGB befugt, "w ...
3.4.3 Ruft hingegen der Kläger seine Eigenschaft als Erbe nu ...
3.4.4 Der Erbe als Kläger hat die Wahl, ob er diese Verm&oum ...
3.4.5 Die Abgrenzung der Erbschaftsklage von einer Sonderklage h& ...
3.5 Um die Natur der hier in Frage stehenden Klage zu ermitteln,  ...
3.5.1 Der Kläger verlangte in seiner Eingabe an das Bezirksg ...
3.5.2 Das Herausgabebegehren zielt somit ausschliesslich darauf a ...
3.5.3 Die Beklagte 3 betont mit Bezug auf ihre Geltendmachung ein ...
3.5.4 Im vorliegenden Fall sind die beiden Beklagten unbestritten ...
Erwägung 4
4.1 Weiter ist zu prüfen, ob das Auskunftsbegehren vom Ankn& ...
4.2 Der Kläger verlangt in seiner Eingabe an das Bezirksgeri ...
4.2.1 Nach Art. 610 Abs. 2 ZGB haben die Erben einander jede Ausk ...
4.2.2 Die Lehre unterscheidet beim erbrechtlichen Informationsans ...
4.2.3 Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage ist n ...
4.2.4 Nicht entscheidend für die Beantwortung der Frage, geg ...
4.2.5 Im vorliegenden Fall richtet sich das Auskunftsbegehren geg ...
4.2.6 Ob die beiden pflichtteilsgeschützten Erbinnen ihren A ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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