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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 737  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Die Kläger machen mit der Berufung geltend, die Vorinstan ...
1.1 Ein Vertrag ist für denjenigen unverbindlich, der sich b ...
1.2 Die Vorinstanz ging davon aus, mit dem Verkauf der Liegenscha ...
1.3 Mit dem Vergleichsvertrag legen die beteiligten Parteien eine ...
Erwägung 2
2.1 Nach dem angefochtenen Entscheid machten die Kläger gelt ...
2.2 In der Berufung vertreten die Kläger den Standpunkt, f&u ...
2.3 Die Rüge ist begründet. Nach dem Gesagten (E. 1.3 h ...
Erwägung 3
3.1 Zu beachten ist indessen, dass die Berufung auf Irrtum nach A ...
3.2 Die Kläger haben im kantonalen Verfahren für den Fa ...
3.3 Die Kläger halten in ihrer Berufung daran fest, dass im  ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Klarzustellen ist zunächst, dass mit dem "Eigenbedarf  ...
3.4.2 Bei der Miete von Wohn- und Geschäftsräumen ist e ...
3.4.3 Der dringende Eigenbedarf im Sinne von Art. 271a Abs. 3 lit ...
3.5 Nach dem Gesagten steht fest, dass sich die Rechtslage bei ei ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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