1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Nach Art. 11 BEHG (Marginale: Verhaltensregeln) hat der Effek ...
5.2 Nach herrschender Lehrmeinung kommt der öffentlichrechtl ...
5.3 Gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. a BEHG hat der Effektenhä ...
5.4 Nicht unter die börsengesetzliche Informationspflicht fa ...
6. Im vorliegenden Fall ist die Beklagte ihrer börsengesetzl ...
Erwägung 7
7.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts, auf die sich die ...
7.1.1 Führt die Bank nur punktuell Börsengeschäfte ...
7.1.2 Gemäss der Praxis des Bundesgerichts besteht grunds&au ...
7.2 Die Vorinstanz ist zu Recht zum Ergebnis gekommen, dass im vo ...
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