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Informationen zum Dokument  BGE 133 III 97  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Nach Art. 11 BEHG (Marginale: Verhaltensregeln) hat der Effek ...
5.2 Nach herrschender Lehrmeinung kommt der öffentlichrechtl ...
5.3 Gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. a BEHG hat der Effektenhä ...
5.4 Nicht unter die börsengesetzliche Informationspflicht fa ...
6. Im vorliegenden Fall ist die Beklagte ihrer börsengesetzl ...
Erwägung 7
7.1 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts, auf die sich die  ...
7.1.1 Führt die Bank nur punktuell Börsengeschäfte ...
7.1.2 Gemäss der Praxis des Bundesgerichts besteht grunds&au ...
7.2 Die Vorinstanz ist zu Recht zum Ergebnis gekommen, dass im vo ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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