1. Bearbeitung
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2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
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6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Nach Art. 697b Abs. 1 OR können Aktionäre, die zusam ...
3.1 Aktivlegitimiert sind nach Art. 697b Abs. 1 OR Aktionäre ...
3.2 Aus dem Wortlaut von Art. 697b Abs. 1 OR ergibt sich entgegen ...
3.3 Hat die Generalversammlung den Antrag auf Durchführung e ...
3.4 Die Sonderprüfung soll dem Informationsdefizit abhelfen, ...
3.5 Dass ausländische Regeln zur Sonderprüfung teilweis ...
3.6 Die Vorinstanz hat Art. 697b OR zutreffend ausgelegt, wenn si ...
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