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Informationen zum Dokument  BGE 134 III 656  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Das Kantonsgericht hat das Aberkennungsurteil als Vollstreckun ...
5.1 Gemäss Art. 80 Abs. 1 SchKG kann der Gläubiger beim ...
5.2 Ein Aberkennungsurteil lautet im Dispositiv nicht auf Verurte ...
5.2.1 Aus prozessualer Sicht wird in der Lehre die Meinung vertre ...
5.2.2 Aus betreibungsrechtlicher Sicht wird in der Lehre zu beden ...
5.2.3 In Anbetracht der unterschiedlichen Standpunkte in der Lehr ...
5.3 Für die Beantwortung der Streitfrage massgebend sind vor ...
5.3.1 Die Aberkennungsklage hat eine Doppelnatur. Sie ist einerse ...
5.3.2 Der Richter des Betreibungsortes entscheidet über Gesu ...
5.4 Gegen die Zulassung des Aberkennungsurteils als Vollstreckung ...
5.5 Die Voraussetzungen für die Erteilung der definitiven Re ...

Bearbeitung, zuletzt am 22.11.2024, durch:
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