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Informationen zum Dokument  BGE 135 III 446  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
6. Die Vorinstanz entschied, die Beschwerdeführerin kön ...
6.1 Unlauter handelt gemäss Art. 3 lit. d UWG (und nach Art. ...
6.2 Die Schaffung einer Verwechslungsgefahr ist allerdings wettbe ...
6.3 Die Beschwerdeführerin rügt, die Vorinstanz habe di ...
6.3.1 Originär kennzeichnungskräftig ist eine Ausstattu ...
6.3.2 Die Vorinstanz erwog zunächst zutreffend, zur Beurteil ...
6.3.3 Der Vorinstanz lässt sich zunächst nicht vorwerfe ...
6.3.4 Der Beurteilung der Vorinstanz kann allerdings in einem - e ...
6.3.5 Die Rüge, die Vorinstanz habe die originäre Kennz ...
6.4 Ist von einer kennzeichnungskräftigen Ausstattung auszug ...
6.5 Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr fällt im vor ...
6.6 Im Ergebnis hat die Vorinstanz somit kein Bundesrecht verletz ...
7. Die Vorinstanz schloss auch aus, dass im vorliegenden Fall der ...
7.1 Verhaltensweisen, mit der sich ein Mitbewerber unnötig a ...
7.3 Die Vorinstanz erwog unter anderem, eine ausdrückliche B ...
7.5 Der vorinstanzlichen Beurteilung kann vollumfänglich bei ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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