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Informationen zum Dokument  BGE 136 III 373  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. In tatsächlicher Hinsicht steht verbindlich und unangefoc ...
2.1 Für natürliche Personen wie den Beschwerdegegner gi ...
2.2 Die Rechtsprechung ist vor Inkrafttreten der Änderung de ...
2.3 Das Bundesgericht hat sich zur Streitfrage bisher nicht ge&au ...
3. Die Auslegung von Art. 84 Abs. 1 SchKG ergibt Folgendes: ...
3.1 Nach dem Gesetzeswortlaut entscheidet das Gericht "des Betrei ...
3.2 Eine den Wortlaut einschränkende Auslegung von Art. 84 A ...
3.3 Die Regelung des Betreibungsortes ist vor dem Hintergrund der ...
3.4 Der Vergleich mit übereinstimmenden Gerichtsstandsvorsch ...
3.5 Als Auslegungsergebnis kann festgehalten werden, dass die Ges ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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