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Informationen zum Dokument  BGE 138 III 111  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Nach Art. 1 Abs. 2 PatG (SR 232.14) ist keine patentierbare Er ...
2.1 Zur Beurteilung des Erfinderischen ist nach der Rechtsprechun ...
2.2 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Patentamtes wir ...
2.3 Als naheliegend gilt die blosse Aneinanderreihung oder Kombin ...
2.3.1 Nach dem Gutachten - das insoweit von der Beschwerdefü ...
2.3.2 Die Beschwerdeführerin kritisiert den Schluss der Vori ...
2.3.3 Die Beschwerdeführerin verfällt mit ihrer dem Ger ...
2.4 Der Beschwerdeführerin kann auch nicht gefolgt werden, w ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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