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Informationen zum Dokument  BGE 138 III 401  Materielle Begründung

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Regeste
Aus den Erwägungen:
2. Die Vorinstanz erkannte, das Formular zur Anzeige der Mietzins ...
2.1 Der Beschwerdeführer bestreitet, dass der Begleitbrief h ...
2.2 Die Vorinstanz erkannte zutreffend, dass die Frage, ob die Be ...
2.3 Die Vorinstanz erachtete die Anrufung des Formmangels fü ...
2.3.1 Nach der Rechtsprechung verhält sich rechtsmissbrä ...
2.3.2 Rechtsmissbräuchlich kann allerdings handeln, wer mit  ...
2.3.3 Mit dieser Konstellation weist die vorliegend zu beurteilen ...
2.4 Damit bleibt zu prüfen, ob das Verhalten des Beschwerdef ...
2.4.1 Missbräuchlich handelt, wie dargelegt (E. 2.2 hiervor) ...
2.4.2 Zweck der Formularpflicht ist primär die Information d ...
2.4.3 Dass jemals Unklarheit über den Absender bzw. die Zure ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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