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Informationen zum Dokument  BGE 139 III 93  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Gemäss Art. 273 Abs. 1 SchKG haftet der Gläubiger de ...
4.1 Es steht fest und ist unbestritten, dass das Obergericht den  ...
4.1.1 Das Obergericht folgt der Auffassung, die von der Lehre gan ...
4.1.2 Diese Argumentation überzeugt nicht. Gerade weil das P ...
4.2 Ob den Arrestnehmer bei der Wahl des falschen Mittels ein Ver ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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