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Informationen zum Dokument  BGE 139 III 110  Materielle Begründung

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Regeste
Aus den Erwägungen:
2. Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Beklagte, Beschwerdef&uu ...
2.1 Das Bundespatentgericht ist nach Art. 26 Abs. 1 lit. a des Bu ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Soweit er nicht amtlich, sondern gewerblich tätig wird ...
2.2.2 Öffentliche Beamte und Angestellte haften an sich auch ...
2.2.3 Die Beschwerdegegnerin richtet den von ihr eingeklagten Sch ...
2.2.4 Der Betrieb der LSVA-Erhebungsinfrastruktur durch die Besch ...
2.3 Von der vermögensrechtlichen Verantwortlichkeit der Besc ...
2.3.1 Im Gegensatz zur Staatshaftungsordnung besteht keine umfass ...
2.3.2 Soweit einzelne Schutzrechte dem Gemeinwesen hinderlich sin ...
2.3.3 Die Schweiz hat sich nach Art. 31 des Abkommens über h ...
2.3.4 Der Vergleich der Beschwerdeführerin mit den nachbarre ...
2.3.5 Ob der Beschwerdegegnerin im konkreten Fall ein patentrecht ...
2.3.6 Der Vorinstanz ist keine Bundesrechtsverletzung vorzuwerfen ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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