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Informationen zum Dokument  BGE 139 III 424  Materielle Begründung

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Regeste
Aus den Erwägungen:
2. Die Vorinstanz wies das klägerische Rechtsbegehren, es se ...
Erwägung 2.1
2.1.1 Die Vorinstanz führte aus, die Marke setze sich aus " ...
2.1.2 Zum rechtserhaltenden Gebrauch der Wortmarke M-WATCH MONDAI ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Die Marke ist - nach Ablauf der gesetzlichen Schonfrist von ...
2.2.2 Der Gegenstand der Markenbenutzung hat mit dem Gegenstand d ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Die Vorinstanz hat einen rechtserhaltenden Gebrauch der kom ...
2.3.2 Hinsichtlich des rechtserhaltenden Gebrauchs der Marke  ...
2.4 Die Vorinstanz hat demgegenüber den rechtserhaltenden Ge ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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