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Informationen zum Dokument  BGE 147 III 337  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

6. Die Beschwerdeführerin wirft der Vorinstanz vor, das Streitpatent fehlerhaft ausgelegt und Art. 51 Abs. 3 PatG (SR 232.14) bzw. Art. 69 des Europäischen Patentübereinkommens vom 5. Oktober 1973, revidiert in München am 29. November 2000 (EPÜ 2000; SR 0.232.142.2) und Art. 9 BV verletzt zu haben.
6.1 Der sachliche Geltungsbereich bzw. Schutzbereich des Pate ...
6.2 Zunächst kann der Beschwerdegegnerin nicht gefolgt w ...
7. Die Beschwerdeführerin rügt, die Vorinstanz habe ...
Erwägung 7.1
7.1.1 Nach Art. 26 Abs. 1 lit. c PatG stellt das Gericht auf  ...
7.1.2 Das unzulässige Hinausgehen über den Offenbar ...
7.2 Die Beschwerdeführerin stellt nicht grundsätzli ...
8. Die Beschwerde ist abzuweisen, soweit darauf eingetreten w ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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