1. Bearbeitung
Texterfassung: |
[nicht verfügbar] |
Formatierung: |
[nicht verfügbar] |
Revision: |
[nicht verfügbar] |
2. Abruf & Rang
3. Zitiert durch:
4. Zitiert selbst:
5. Besprechungen:
|
6. Zitiert in Literatur:
7. Markierte Gliederung:
Regeste
Sachverhalt
Der Kassationshofzieht in Erwägung:
1. Nach Art. 129 Abs. 1 StGB ist strafbar, wer einen Menschen wis ...
2. Der Begriff unmittelbare Lebensgefahr ist nicht ohne weiteres ...
3. Weiter fordert Art. 129 Abs. 1 eine wissentliche Gefährdu ...
4. Schliesslich ist zur Erfüllung des Tatbestandes von Art. ...
|