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 4. Zitiert selbst:
 5. Besprechungen:
 
 | 6. Zitiert in Literatur: 7. Markierte Gliederung:
  Regeste 
  Sachverhalt 
  Das Bundesgericht zieht in Erwägung: 
  1. Gemäss Art. 91 Abs. 3 SVG ist strafbar, wer sich vors&aum ... 
  2. a) Die Vereitelung der Blutprobe ist ein Erfolgsdelikt; Erfolg ... 
  3. Der Tatbestand der Vereitelung der Blutprobe ist im vorliegend ... 
  4. Die Sache ist daher in Gutheissung der eidgenössischen Ni ... |