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Informationen zum Dokument  BGE 137 IV 208  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 197 StGB macht sich strafbar, wer pornographische S ...
2.2 Die Herstellung elektronischer Dateien pornographischen Inhal ...
2.3 In seiner bisherigen nicht publizierten Praxis verneinte das  ...
Erwägung 3
3.1 Die bisherige Rechtsprechung und Literatur zeigen, dass die A ...
3.2 Der Gesetzgeber wollte die Medien, über welche pornograp ...
3.3 Gewisse Autoren lehnen, teilweise unter Hinweis auf die Botsc ...
Erwägung 4
4.1 Der Begriff des Besitzes an elektronischen Daten unterteilt s ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Hinsichtlich der Daten im Cache-Speicher verfügt der C ...
4.2.2 Ist der objektive Tatbestand erfüllt, muss der subjekt ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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