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Informationen zum Dokument  BGE 137 IV 258  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
Erwägung 2.1
2.1.1 Der Beschwerdeführer macht in rechtlicher Hinsicht gel ...
2.1.2 Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung des Ver ...
2.2 Die Vorinstanz erwägt, die geringe Frustrationstoleranz  ...
2.3 Besteht die Gefahr, dass jemand ein Verbrechen oder Vergehen  ...
2.4 Der von der Friedensbürgschaft bezweckte Schutz ist auf  ...
2.5 Das Tatbestandsmerkmal der Drohung setzt keine strafrechtlich ...
2.6 Es erscheint sachgerecht, unabhängig vom konkreten Verwi ...
2.7 Der Bedrohte muss eine ernste, naheliegende Besorgnis haben,  ...
2.8 Die Vorinstanz verletzt kein Bundesrecht, wenn sie aufgrund d ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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