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Informationen zum Dokument  BGE 138 IV 209  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Der Beschwerdeführer wendet sich gegen den Schuldspruch  ...
5.2 Die Vorinstanz stellt fest, der Beschwerdeführer habe be ...
5.3 Gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB sind Urkunden u.a. Schriften ...
5.4 Der Schuldspruch wegen Urkundenfälschung verletzt kein B ...
5.5 Kein Erfolg ist der Beschwerde auch beschieden, soweit der Be ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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