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Informationen zum Dokument  BGE 138 IV 248  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Erwägungen:
1. Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Strafprozessordnung v ...
2. Gemäss Art. 81 Abs. 1 BGG ist zur Beschwerde in Strafsach ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz auferlegt dem Beschwerdeführer aufgrund d ...
3.2 Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, dem ...
4. Zunächst ist zu prüfen, ob das angefochtene Urteil i ...
4.1 Gesetzliche Grundlage bildet Art. 427 StPO. Nach Abs. 1 diese ...
Erwägung 4.2
4.2.1 Als Privatklägerschaft gilt nach Art. 118 Abs. 1 StPO  ...
4.2.2 Die Bestimmung von Art. 427 Abs. 2 StPO differenziert hinsi ...
4.2.3 Im bundesrätlichen Entwurf zu einer Schweizerischen St ...
4.2.4 Die Regelung von Art. 427 Abs. 2 StPO ist dispositiver Natu ...
4.3 Der Beschwerdeführer erhob am 3. Februar 2010 Strafklage ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Die Verlegung der Kosten richtet sich nach dem Grundsatz, w ...
4.4.2 Das angefochtene Urteil hält auch insoweit nicht vor B ...
5. Zu prüfen ist weiter die Frage, ob die Vorinstanz dem Bes ...
5.1 Gemäss Art. 428 Abs. 1 StPO tragen die Parteien die Kost ...
5.2 Der Beschwerdeführer verzichtete mit Schreiben vom 15. N ...
5.3 Das angefochtene Urteil hält auch in Bezug auf die Verle ...
6. Die Beschwerde ist gutzuheissen. Bei diesem Ausgang wird der B ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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