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Informationen zum Dokument  BGE 139 IV 209  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Die Vorinstanz verpflichtete den Beschwerdeführer, dem S ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Der Beschwerdeführer bringt wie im kantonalen Verfahre ...
5.2.2 Die Vorinstanz erwägt, es lasse sich durchaus die Auff ...
5.3 Das Gericht verfügt die Einziehung von Vermögenswer ...
5.4 Die Vorinstanz ordnet in Bestätigung des erstinstanzlich ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.11.2024, durch:
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