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Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 220  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
Erwägung 2.1
2.1.1 Die Staatsanwaltschaft Baden vertrat während des gesam ...
2.1.2 Die Beschwerdeführerin erhob gegen die Verfügung  ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Die Beschwerdeführerin machte an der erstinstanzlichen ...
2.2.2 Rund zwei Wochen nach Ausfällung des erstinstanzlichen ...
2.2.3 Am 20. März 2014 fand die gemeinsame Berufungsverhandl ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz erwog in ihrem Urteil (SST.2013.22) vom 20. M& ...
3.2 Dieser Auffassung der Vorinstanz kann nicht gefolgt werden. A ...
3.3 Auch wenn aber davon ausgegangen wird, dass ein Zwischenentsc ...
Erwägung 4
4.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, zentrales Thema un ...
4.2 Die Strafprozessordnung regelt in Art. 142-146 die Einvernahm ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Das Teilnahme- und Fragerecht gemäss Art. 147 Abs. 1 S ...
4.3.2 Auch die Lehre vertritt wohl überwiegend die Auffassun ...
4.4 Der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit bei Einvernahmen  ...
4.5 Das Recht auf Teilnahme an Beweiserhebungen gemäss Art.  ...
5. Die Vorinstanz hätte mithin im Berufungsverfahren prü ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
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