VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 396  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Als Entscheide im Nachverfahren gemäss Art. 363 ff. StPO ...
3.2 Das Nachverfahren im Sinne von Art. 363 ff. StPO ist im Geset ...
3.3 Das Gesetz regelt damit nicht ausdrücklich, in welcher R ...
3.4 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das h ...
3.5 Art. 80 ff. StPO enthalten Vorschriften zu Form und Inhalt vo ...
3.6 Nach den Gesetzesmaterialien sollen die nachträglichen r ...
3.7 Die Lehre folgt überwiegend der in der Botschaft vertret ...
3.8 Das Bundesgericht hat sich unter Hinweis auf die Botschaft un ...
3.9 Die in der Botschaft und von der herrschenden Lehre vertreten ...
3.10 In Anlehnung an die Minderheitsmeinung haben mehrere Kantone ...
3.11 Unter diesen Umständen besteht Anlass, die kontroverse  ...
Erwägung 4
4.1 Die Argumente der Minderheitsmeinung für die "Urteil/Ber ...
4.2 Allerdings ist zu beachten, dass im Bereich von Rechtsmitteln ...
4.3 Dass der "Beschwerde/Beschluss"-Lösung für nachtr&a ...
4.4 Den Bedenken der Minderheitsmeinung, dass die Beschwerde bzw. ...
4.5 Die Meinung, die vornehmlich mit Verfahrensfragen befasste Be ...
4.6 Ein weiterer Einwand der Minderheitsmeinung betrifft die ange ...
4.7 Unter all diesen Umständen hält das Bundesgericht n ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.12.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).