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Informationen zum Dokument  BGE 130 V 277  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1.1 Gemäss Art. 52 BVG sind alle mit der Verwaltung, Gesch&a ...
1.2 Gemäss Art. 73 Abs. 1 BVG bezeichnet jeder Kanton ein Ge ...
2. Streitig und zu prüfen ist, ob der Kanton Solothurn, der  ...
2.1 Nach seinem Wortlaut regelt Art. 56a Abs. 1 BVG nicht die Haf ...
2.2 Daraus folgt, dass das mit einer Klage nach Art. 73 Abs. 1 Sa ...
3. Zu prüfen bleibt, ob die Kantone als Träger der Beru ...
3.1 Nach dem für die Auslegung des Gesetzes in erster Linie  ...
3.2 Die Gesetzesmaterialien geben sodann ein klares Bild, wie Vor ...
3.3 Nachdem der Wille des Gesetzgebers bei dieser erst kurze Zeit ...
4. (Gerichtskosten und Parteientschädigung) ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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