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Informationen zum Dokument  BGE 130 V 464  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
1. (Keine Anwendbarkeit des auf den 1. Januar 2003 in Kraft getre ...
Erwägung 2
2.1 Die Leistungen, deren Kosten von der obligatorischen Krankenp ...
2.2 Gestützt auf Art. 33 Abs. 2 und 5 KVG in Verbindung mit  ...
2.3 In BGE 124 V 185 hat das Eidgenössische Versicherungsger ...
Erwägung 3
3.1 Was die Erkrankung der Zähne als Teil des Kausystems anb ...
3.2 Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat nach Einhole ...
Erwägung 4
4.1 Hinsichtlich der Übernahme der Kosten für zahnä ...
4.2 Verlagerte Weisheitszähne nehmen - wie im oben erwä ...
4.3 Bei der Behandlung verlagerter Weisheitszähne ist zudem  ...
4.4 Aufgrund der geschilderten Unterschiede kann demzufolge bei v ...
5. Die versicherte Person und der sie behandelnde Arzt haben dem  ...
Erwägung 6
6.1 Gestützt auf die vorliegend zur Verfügung stehenden ...
6.2 Was den Krankheitswert anbelangt, diagnostizierte Dr. med. de ...
7. (Gerichtskosten und Parteientschädigung) ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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