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Informationen zum Dokument  BGE 131 V 178  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1.1 Nach Art. 24 KVG übernimmt die obligatorische Krankenpfl ...
1.2 Grundlage für den Entschädigungsanspruch von Leistu ...
1.3 Der Tarif zum Vertrag zwischen dem Konkordat der Schweizerisc ...
2. In grundsätzlicher Hinsicht ist streitig, welche Pflichtl ...
2.1 Auszugehen ist davon, dass der Krankheitsbegriff körperl ...
2.2 Die Leistungspflicht nach Art. 7 KLV bei psychisch erkrankten ...
2.2.1 Psychisch erkrankte Personen haben zunächst wie die k& ...
2.2.2 Unter der Behandlungspflege gemäss Art. 7 Abs. 2 lit.  ...
2.2.3 Schliesslich haben psychisch erkrankte Personen gemäss ...
2.3 Nicht zu übersehen ist, dass sich gewisse Massnahmen (be ...
2.4 Anzumerken bleibt, dass es für die Beurteilung der Leist ...
Erwägung 3
3.1 Das streitige Leistungsbegehren stützt sich auf eine &au ...
3.2 Laut ärztlicher Diagnose leidet die Beschwerdegegnerin a ...
3.3 Aufgrund der vorhandenen Angaben kann der Auffassung der Besc ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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