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Informationen zum Dokument  BGE 132 V 303  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 89 Abs. 1 KVG entscheidet das kantonale Schi ...
4.2 Nach Auffassung der Vorinstanz fällt die sachliche Zust& ...
4.3 Bei der Beurteilung der Frage, ob die Streitigkeit über  ...
4.3.1 Das KVG bezeichnet zwar die materiellen Voraussetzungen der ...
4.3.2 Santésuisse als Branchenverband der Krankenversicher ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Nach dem Gesagten handelt es sich bei der Erteilung einer Z ...
4.4.2 Die Einrichtung eines Zahlstellenregisters ebenso wie die B ...
4.4.3 Der formal der santésuisse obliegende Entscheid &uum ...
4.5 Aus den vorangehenden Erwägungen erhellt, dass die Ertei ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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