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Informationen zum Dokument  BGE 135 V 65  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Das BSV macht in erster Linie geltend, ein Vergleich sei in Be ...
1.1 Nach der bis Ende 2002 geltenden Rechtslage war es gemäs ...
1.2 Nach Art. 50 des am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Bundes ...
1.3 Das Eidg. Versicherungsgericht hat sich in BGE 131 V 417 eing ...
1.4 Über die Zulässigkeit von Vergleichen über Sch ...
1.5 Nach dem klaren Wortlaut von Art. 50 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 ATS ...
1.6 Im ATSG-Entwurf der Nationalrats-Kommission war generell die  ...
1.7 In den parlamentarischen Beratungen wurden Bedenken gegen ein ...
1.8 Insgesamt ergibt sich aus diesen Gründen, dass für  ...
2. In zweiter Linie macht das BSV geltend, aus dem Beschluss der  ...
2.1 Soweit ein Vergleich unter der Herrschaft von Art. 50 ATSG we ...
2.2 Das BSV argumentiert demgegenüber, dass gemäss Art. ...
2.3 Dass die Genehmigung eines Vergleichs und der daraufhin ergeh ...
2.4 Diese Argumente, welche einen Verzicht auf eine Begründu ...
2.5 Bereits unter der vor dem Inkrafttreten des ATSG geltenden Re ...
2.6 Aus den genannten Gründen (E. 2.4) sowie in Präzisi ...
2.7 Der Vollständigkeit halber sei weiter angemerkt, dass de ...

Bearbeitung, zuletzt am 21.11.2024, durch:
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