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Informationen zum Dokument  BGE 135 V 80  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
Erwägung 1
1.1 Es ist unbestritten, dass der Verstorbene bei der Auffangeinr ...
1.2 Gestützt auf die Gesetzesdelegation von Art. 26 Abs. 1 F ...
1.3 Die Beschwerdeführerinnen berufen sich auf Art. 20a BVG, ...
Erwägung 2
2.1 Art. 20a BVG und Art. 15 Abs. 1 lit. b FZV haben insofern das ...
2.2 Vorliegend ist somit Art. 15 FZV anwendbar. Dessen Wortlaut i ...
2.3 Zu Recht stellen die Beschwerdeführerinnen die Kompetenz ...
3. Aus Entstehungsgeschichte und Systematik geht hervor, dass die ...
3.1 Das BVG kannte in seiner ursprünglichen Fassung im Oblig ...
3.2 Mit dem Inkrafttreten des FZG am 1. Januar 1995 wurden die aA ...
3.3 Mit der 1. BVG-Revision wurde Art. 20a BVG eingeführt. D ...
3.4 Daraus lässt sich schliessen, dass eine Harmonisierung z ...
4. Die unterliegenden Beschwerdeführerinnen tragen die Koste ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.11.2024, durch:
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