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Informationen zum Dokument  BGE 135 V 172 - Luzerner Familienlastenausgleich  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Das angefochtene kantonale Familienzulagengesetz (Gesetz vom 8 ...
6. Die Beschwerdeführer rügen die Einführung eines ...
6.1 § 18 FamZG/LU lautet: "Die Beiträge der Arbeitgeber ...
Erwägung 6.2
6.2.1 Das Bundesgesetz über die Familienzulagen geht auf die ...
6.2.2 Die Einführung eines kantonalen Lastenausgleichs wider ...
6.2.3 Die Einführung des kantonalen Lastenausgleichs stellt  ...
6.2.4 Schliesslich können die Beschwerdeführer auch aus ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Der ursprüngliche Entwurf zum Bundesgesetz über d ...
6.3.2 Nach dem Gesagten können die Kantone Familienzulagen f ...
6.3.3 Dass die Verwendung von Arbeitgeberbeiträgen gemä ...
Erwägung 6.4
6.4.1 Nach der Rechtsprechung wird eine kantonalrechtliche, dem B ...
6.4.2 § 18 FamZG/LU steht zwar bei einer Umsetzung im Sinne  ...
7. Die Beschwerdeführer rügen auch das in § 20 Abs ...
7.1 § 20 Abs. 4 FamZG/LU lautet: "Die Familienausgleichskass ...
Erwägung 7.2
7.2.1 Nach Art. 17 Abs. 2 lit. f FamZG regeln die Kantone die Auf ...
7.2.2 Die Beschwerdeführer machen geltend, die Kantone h&aum ...
Erwägung 7.3
7.3.1 Zu prüfen bleibt demnach, ob die vom Kanton Luzern vor ...
7.3.2 Die Verhältnismässigkeit nach Art. 5 Abs. 2 BV is ...
7.3.3 Art. 5 Abs. 2 BV besagt, dass staatliches Handeln im ö ...
7.3.4 Die Beschwerdeführer bestreiten nicht, dass der kanton ...
7.4 Wie bereits in E. 6.4 dargelegt, erfolgt eine Aufhebung einer ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.11.2024, durch: Philippe Dietschi
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